Honorar
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) in der Regel nicht. Eine Kostenübernahme durch Private Krankenversicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen ist aber oft möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung.
Für eine Einzelsitzung (50 Min.) berechne ich ein Honorar von 105€. Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt in der Regel bar zum Ende der Sitzung gegen Quittung. Gerne stelle ich Ihnen auch eine detaillierte Rechnung aus.
Terminabsagen müssen bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen wird ein Ausfallhonorar in voller Höhe berechnet, da der Termin nicht mehr alternativ vergeben werden kann.